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Kaum ist die Tinte unter dem Vertrag zum Solidarpakt IV trocken, erreichen die Vereine bereits die Verbesserungen in der Mittelausstattung. Auch wenn der Solidarpakt IV erst mit dem Jahr 2022 loslegt, haben sich die Sportbünde in Baden-Württemberg verständigt, die Kooperationen für das Schuljahr 2021/2022 bereits mit dem neuen Satz von 500 Euro je Kooperationsmaßnahme zu fördern.
Die Förderlinie Integration im Rahmen des Kooperationsprogramms Schule-Verein läuft hingegen zum Ende des Schuljahres 2020/2021 aus. Für das kommende Schuljahr 2021/2022 können hierfür keine Anträge mehr gestellt werden. Selbstverständlich sind aber Kooperationen mit Vorbereitungsklassen an Regelschulen oder beruflichen Schulen (VKL/VABO) weiterhin möglich und werden wie alle anderen Kooperationen beantragt.

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