Versicherungsschutz der GeflüchtetenRM

Versicherungsschutz von Geflüchteten im Sportverein
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Der Versicherungsschutz von Geflüchteten bei der Teilnahme an Sportangeboten von Vereinen ist über die ARAG-Sportversicherung und dem Zusatzvertrag der Sportbünde in Baden-Württemberg gewährleistet. Es spielt dabei keine Rolle ob die Geflüchteten bereits Mitglied des Vereins sind oder als Nichtmitglieder an dem Angebot teilnehmen. Bei dem Angebot kann es sich um ein Vereinstraining oder spezielle Angebote extra für Geflüchtete handeln, zum Beispiel auch das Sporttreiben mit Geflüchteten in deren Unterkunft.

Teilnahme als Zuschauer und Begleiter

Wenn Geflüchtete beispielsweise ihre Kinder zu Sportangeboten begleiten oder ihre Kinder zu Sportangeboten mitnehmen, gilt in beiden Fällen der Versicherungsschutz für beide. Auch wenn die Geflüchteten erst einmal nur zum Zuschauen zu einem Sportangebot kommen wollen, sind sie ebenfalls in die Versicherung eingebunden.

Teilnahme an Veranstaltungen

Wenn Ihr Verein eine Veranstaltung organisiert, an der Geflüchtete teilnehmen, sind diese ebenfalls versichert. Dies gilt auch, wenn Ihr Verein eine Veranstaltung extra für Geflüchtete organisiert, wie zum Beispiel ein Sportfest mit Schnupperangeboten.

Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins

Auch bei ehrenamtlicher Arbeit im Verein und gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins gilt der Versicherungsschutz.

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Die Informationen zum Versicherungsschutz gibt es auch als PDF zum Download:





Weitere Informationen rund um die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten finden Sie im Handbuch des Staatsministeriums .


 


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